Kinderzahnheilkunde

Kinderzahnarzt in Bochum

Je früher Kinder den Zahnarzt als etwas Normales erleben, desto leichter wird jeder weitere Besuch. Wir fangen beim ersten Zahn an und begleiten bis ins Jugendalter.

Ab dem ersten Zahnerste Untersuchung ab dem 6. Lebensmonat
IP-Leistungen zahlt die Kassealle fünf Stufen der Individualprophylaxe
Spielerisch herangeführtohne Druck, im Tempo des Kindes
Wartebereich mit Kamin und Sesseln in der Zahnarztpraxis Schoumakers in Bochum

Drei Altersabschnitte, drei Schwerpunkte

Was bei der Kontrolle passiert, ändert sich mit dem Alter.

1

6 Monate bis 3 Jahre

Dreimal im Kleinkindalter: Kontrolle der Milchzähne und der Kieferentwicklung, Früherkennung von Karies oder Zahnfehlstellungen – dazu Tipps zur richtigen Zahnpflege und Ernährung für die Eltern.

2

3 bis 6 Jahre

Zweimal jährlich: Kontrolle des Milchgebisses und Einschätzung des Kariesrisikos. Vor allem aber geht es darum, das Kind spielerisch an den Zahnarztbesuch heranzuführen.

3

Ab 6 Jahren

Zweimal jährlich: Kontrolle des bleibenden Gebisses, kieferorthopädische Frühdiagnostik bei Zahnfehlstellungen, Zahnputztraining und Prophylaxe.

Warum so früh anfangen?

Die erste Untersuchung wird ab dem 6. Lebensmonat empfohlen, spätestens mit dem Durchbruch des ersten Zahnes. Dabei geht es zu diesem Zeitpunkt weniger um Behandlung als um Gewöhnung.

Kinder, die den Zahnarzt von klein auf als normalen Teil des Jahres kennen, entwickeln seltener die Angst, mit der viele Erwachsene zu uns kommen. Das ist der eigentliche Grund für die frühen Termine.

Der zweite Grund ist medizinisch: Karies an Milchzähnen ist kein kleineres Problem als an bleibenden Zähnen. Sie kann die darunter liegenden Zähne schädigen und die Kieferentwicklung beeinflussen.

Und der dritte ist schlicht rechnerisch – eine regelmäßige Prophylaxe ist deutlich kostengünstiger als teurer Zahnersatz später.

Die IP-Leistungen im Überblick

IP1 – Untersuchung
Mundhygienestatus, Kariesrisiko
IP2 – Aufklärung
Zahnpflege und Ernährung
IP3 – Putztraining
richtige Technik, z. B. KAI
IP4 – Fluoridierung
Lack härtet den Zahnschmelz
IP5 – Versiegelung
Fissuren der Backenzähne

Was zahlt die Krankenkasse?

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Antwort erfreulich kurz.

Individualprophylaxe (IP1–IP5)

Alle IP-Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Das gilt für die Untersuchung und den Mundhygienestatus, die Mundgesundheitsaufklärung, das Zahnputztraining, die Fluoridierung und die Fissurenversiegelung der ersten bleibenden Backenzähne.

Die IP-Leistungen stehen Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren zu.

Früherkennung ab dem ersten Zahn

Auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Kleinkindalter sind Kassenleistung – dreimal zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 3. Geburtstag, danach zweimal jährlich.

Ihr müsst also nichts abwägen: Die Termine, die medizinisch sinnvoll sind, sind auch die, die bezahlt werden.

Wenn ihr unsicher seid, welcher Termin für euer Kind gerade ansteht, ruft kurz an unter 0234 682363 – wir schauen gemeinsam ins Alter und sagen euch, was fällig ist.

Häufige Fragen zum Zahnarztbesuch mit Kind

Ab wann sollte mein Kind zum Zahnarzt?

Die erste Untersuchung wird ab dem 6. Lebensmonat empfohlen, spätestens mit dem Durchbruch des ersten Zahnes.

Kinder sollten frühzeitig an den Zahnarzt gewöhnt werden, um Zahnerkrankungen zu vermeiden und eine gesunde Zahnentwicklung zu fördern.

Was sind IP-Behandlungen?

IP steht für Individualprophylaxe und ist in fünf Schritte unterteilt. IP1 ist die Untersuchung mit Mundhygienestatus und Bestimmung des Kariesrisikos, IP2 die kindgerechte Aufklärung zu Zahnpflege und zuckerarmer Ernährung.

IP3 ist das Zahnputztraining mit der richtigen Technik, zum Beispiel der KAI-Methode. IP4 ist die Fluoridierung, bei der ein Lack den Zahnschmelz widerstandsfähiger gegen Säuren macht. IP5 ist die Fissurenversiegelung der ersten bleibenden Backenzähne ab 6 Jahren.

Werden die IP-Behandlungen bezahlt?

Ja. Alle IP-Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen.

Auch die Früherkennungsuntersuchungen im Kleinkindalter sind Kassenleistung.

Wie oft muss mein Kind zur Kontrolle?

Zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 3. Geburtstag dreimal, danach zweimal jährlich.

Ab 6 Jahren bleibt es bei zwei Terminen pro Jahr, dann mit Kontrolle des bleibenden Gebisses und kieferorthopädischer Frühdiagnostik.

Was ist eine Fissurenversiegelung?

Die Kauflächen der Backenzähne haben tiefe Furchen, die Fissuren. Dort sammeln sich Bakterien besonders leicht, und die Zahnbürste kommt schlecht hinein.

Bei der Versiegelung werden diese Furchen verschlossen, damit sich dort gar nicht erst Karies bildet. Sie ist für die ersten bleibenden Backenzähne ab 6 Jahren vorgesehen.

Mein Kind hat Angst vor dem Zahnarzt. Was tun?

Beim ersten Termin muss nichts behandelt werden. Schauen, Zählen, auf dem Stuhl sitzen – das reicht völlig, und genau darum geht es in der Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren.

Sagt uns vorher Bescheid, wenn euer Kind ängstlich ist. Dann planen wir den Termin entsprechend und gehen in seinem Tempo vor.

Den ersten Termin ganz entspannt

Beim ersten Mal geht es ums Kennenlernen, nicht ums Behandeln. Bucht einen Termin online oder ruft uns an – wir nehmen uns die Zeit.